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Eine Finanzierung der Stunden in der "Lern-Praxis" ist möglich, wenn bei der Region Hannover (Tel. 0511 - 616 - 0 oder 616 - 24 570) ein Antrag auf Eingliederungshilfe nach § 35 a des Sozialgesetzbuchs VIII gestellt wird. Es muss mit einer Wartezeit von einigen Monaten gerechnet werden.

Klienten aus dem Stadtgebiet Hannover wenden sich an die Stadt Hannover, Fachbereich Jugend und Familie, Ihmeplatz 5, Tel. 168 - 46660 (Frau Schneider, Sekr.). Hier besteht eine Wartezeit von etwa 6 Wochen.

In der abklärenden Diagnostik werden sowohl Aufgaben allgemeiner Art ("Intelligenztest") als auch standardisierte Aufgaben aus dem Bereich Lesen / Schreiben bzw. Rechnen gegeben. Eine solche Testung kann von Mitarbeitern der Region (Wartezeit!) oder von niedergelassenen Kinder- und Jugendlichen-Fachärzten erstellt werden, z.B. in der Praxis Dr. M. Berek in Hannover - Bothfeld, Tel. 0511 - 65 66 99 80, oder z.B. bei Herrn Dr. U. Stadler, ebenfalls Hannover - Bothfeld, Tel. 0511 - 59 06 333.

Im Falle einer Kostenübernahme werden in der Regel zunächst 40 bis 60 Stunden gewährt, d.h. eine ein- bis anderthalbjährige Behandlung (bei einer wöchentlichen Stunde in Schulzeiten). Verlängerungen sind auf Antrag und nach einer weiteren Überprüfung (Stand, Fortschritte, weitere Ziele) möglich. Die Förderstunden sind grundsätzlich in Einzelunterricht und Einzeltherapie vorgesehen. Ergänzend können Kleingruppen - Termine zu den Themen Selbstsicherheit, Durchsetzung und Ausdrucksmöglichkeiten angeboten und verabredet werden.

Die Lerntherapiestunden sind meist als Einzelstunden vorgesehen, ergänzend oder sogar ganz als Kleingruppenstunden (zwei oder drei Kinder) möglich. Themen der Kleingruppenstunden können auch in den Bereichen Selbstsicherheit, Durchsetzung und Ausdrucksmöglichkeiten angeboten und verabredet werden.



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Gudrun Jacobsen

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